HerzlichWillkommen

in der Praxis für Autismustherapie
Hamburg-Bergedorf

Unsere Praxis bietet eine ambulante therapeutisch-pädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche an, bei denen die Autismus-Spektrum-Störung (ASS) bereits diagnostiziert ist oder zumindest eine Verdachtsdiagnose vorliegt.

 

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UnserTeam

Portrait Dr. Natalia Bleiker-Buth

Dr. Natalia Bleiker-Buth

Geschäftsführerin
Dipl.-Psychologin
Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeutin (VT)

Kontakt

Kathleen Glandt

Autismustherapeutin
Psychologin (M.Sc.)
Schwerp. Klinische Psychologie
und Psychotherapie

Kontakt

Gilberto Ribeiro da Silva

Autismustherapeut
B.Sc. Psychologie

Kontakt

Tatjana Ehling

Sekretariat
Praxismanagement

Kontakt

UnsereLeistungen

Fachberatung
Kooperation

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Einzel
Therapie

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Eltern
Arbeit

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UnsereVorgehensweise

Je nach Entwicklungsphase und Lebensumständen kommen verschiedene Vorgehensweisen und Behandlungsansätze zum Einsatz:

  • Verhaltenstherapeutische Verfahren
  • Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten
  • Erarbeitung von klaren, bleibenden Strukturen und Routinen im Alltagsleben (nachTEACCH)
  • Einsatz lautsprachbegleitender Gebärden und Bildkarten (in Anlehnung an PECS)
  • Einsatz von alternativen und ergänzenden Kommunikationsmitteln
  • Methoden der autismusspezifischen Frühförderung
  • Psychoedukation zum Störungsbild
  • Behandlung begleitender psychiatrischer Störungen (z.B. ADHS, Angststörungen und Depressionen)

Therapieund Kosten

Die Therapie kann erst beginnen, wenn eine Kostenzusage seitens der zuständigen Behörde (Kostenträger) vorliegt. In der Regel wird eine Therapiemaßnahme für ein Jahr bewilligt. Zum Ende dieses Bewilligungszeitraumes wird dann die Situation im Rahmen eines Hilfeplangesprächs gemeinsam neu beurteilt und der Zeitraum bei Bedarf verlängert. Bei Leistungen des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe findet solch ein Gespräch in der Regel halbjährlich statt.

Antragstellung

Sofern die Krankenkassen den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, trägt in der Regel der zuständige Leistungsträger (Fachamt Eingliederungshilfe oder Fachamt Jugend- und Familienhilfe) die Kosten der Autismus-Therapie in unserer Praxis.

Bei Vorliegen des Asperger-Syndroms wird die Eingliederungshilfe in der Regel nach dem SBG VIII geleistet, vgl. § 10 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35a SGB VIII.

Bei Vorliegen eines Frühkindlichen Autismus wird die Eingliederungshilfe in der Regel nach SGB XII §§ 53 ff geleistet.

Wichtige Informationen zu Ihrem Erstgespräch
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Befundberichte, Schulberichte, Pflegeanträge und andere relevante Dokumente mit. Bitte laden Sie sich außerdem den unten beigefügten Anamnesebogen herunter und senden Sie uns den ausgefüllten Bogen entweder vor ihrem Erstgespräch per E-Mail an info@autismus-bergedorf.de zu oder bringen Sie ihn zu Ihrem Termin mit.